Kosten

Unsere Gebührensätze

Die aktuellen Sätze für Erst- und Folgeanamnese sowie für die telefonische Beratung und für Hausbesuche entsprechen den ortsüblichen Tarifen und liegen in unserer Praxis aus. Als Grundlage der Rechnungserstellung dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. das Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie (LVKH).

Arbeit des Homöopathen

Die Vergütung ist zwar nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht, an die auch wir gebunden sind.

Bedenken Sie bitte, dass die Arbeit des Klassischen Homöopathen nicht mit der Anamnese endet, welche bereits zwei bis drei Stunden in Anspruch nimmt. Nachbearbeitung und Mittelfindung erfordern mindestens ebenso viel Zeit, oftmals sogar deutlich mehr.

Private Zusatzversicherung

Wenn Sie Ihre Kinder homöopathisch behandeln lassen möchten, empfehlen wir, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese ist relativ günstig und übernimmt einen Großteil der anfallenden Kosten. Für Erwachsene sind Zusatzversicherungen deutlich teurer und daher weniger zu empfehlen.

Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch die entsprechende Kasse ist die Begleichung unserer Rechnung in vollem Umfang erforderlich.

Kosten für Verhaltens- und Schmerztherapie

Die Kosten für Verhaltens- und Schmerztherapie entsprechen den Sätzen für die homöopathische Behandlung, sie liegen ebenfalls in der Praxis aus.